GIG bietet die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung an

Legionellen-Prüfung für Trinkwasser

Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) trat in ihrer geänderten Fassung am 1. November 2011 in Kraft. Besonders relevant für Immobilieneigentümer und Hausverwalter ist die neu eingeführte jährliche Prüfpflicht auf die gesundheitsgefährdenden Legionellen.

Alle Betreiber von Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwassererwärmern von mehr als 400 Litern Volumen und/oder mehr als drei Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle sind nun verpflichtet, einmal im Jahr das Warmwasser auf Legionellen untersuchen zu lassen. Das heißt, bis zum 31. Oktober 2012 muss die erste Untersuchung durchgeführt werden.

Diese neue Regelung gilt auch für alle Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Trinkwasser-erwärmungsanlage, in denen Wohnungen vermietet, entgeltlich zur Nutzung überlassen oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken genutzt werden.

„Die Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung hat vielfältige Folgen auf die Bewirtschaftung von Immobilien.“, sagt Frank Wiedemann, Geschäftsleiter Gewerbeimmobilien bei der GIG Unternehmensgruppe. „Große Wasserversorgungsanlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, ebenso das Ergebnis der jährlichen Wasserproben. Aber auch die Nutzer bzw. Mieter sind über einen Hausaushang oder ein direktes Anschreiben zu informieren. Das ist ein deutlicher Mehraufwand für die Immobilieneigentümer.“

Die GIG bietet ihren Kunden deshalb die komplette Abwicklung der Trinkwasserprüfung und die Beratung bei Fragen rund um die neue Trinkwasserverordnung an.